Deutsche Umwelthilfe kritisiert niedrige Mengen gesammelter Batterien und warnt vor fehlerhafter Umsetzung der EU-Batterieverordnung

2025-06-09    IDOPRESS

DUH-Berechnung zeigt nur knappe Erfüllung der ambitionslosen gesetzlichen Sammelquote für Gerätebatterien von 50 Prozent – bei Lithium-Ionen-Akkus sogar nur 27 Prozent

Bundesumweltminister Schneider in der Pflicht: DUH fordert Bepfandung und schnell wirksame Anreize für hohe Sammelmengen

Nachbesserungsbedarf im aktuellen Entwurf zum deutschen Batteriegesetz: EU-Vorgabe zur Ökodesign-Förderung wird ausgehebelt

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die niedrige Sammelmenge von Gerätebatterien für das Jahr 2024: Berechnungen der DUH auf Grundlage der Mengenmeldungen von Batteriesammelsystemen ergeben lediglich eine Sammelquote von 53,8 Prozent. Damit wurde die ohnehin ambitionslose gesetzliche Vorgabe von lediglich 50 Prozent nur knapp erfüllt. Gleichzeitig sank die Sammelquote gefährlicher Lithium-Ionen-Akkus im Vergleich zum Vorjahr auf katastrophale 27 Prozent,bei einer angenommenen Lebensdauer von fünf bis sieben Jahren.

Die DUH fordert von Umweltminister Carsten Schneider schnelle Nachbesserungen im Zuge der aktuellen Erarbeitung des Batterie-EU-Anpassungsgesetzes,welches EU-rechtliche Vorgaben in nationales Recht überführen soll.

Barbara Metz,Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Die aktuelle Bundesregierung hat angekündigt,Kreislaufwirtschaft in Deutschland voranbringen zu wollen. Doch vor dem Recycling kommt die Sammlung von Wertstoffen – denn jede falsch entsorgte Batterie verschwendet wertvolle Ressourcen,belastet das Klima und gefährdet die Umwelt. Die von uns berechneten Sammelmengen für Gerätebatterien von nur 53,8 Prozent sind ein Signal zum Handeln an Umweltminister Carsten Schneider. Mit der aktuellen Überarbeitung des nationalen Batterierechts hat er hierzu die Möglichkeit. Um das EU-rechtlich vorgegebene Sammelziel für Gerätebatterien von 63 Prozent in 2027 wirklich zu erreichen,braucht es für 2026 ein verbindliches Zwischenziel. Zudem fehlen dauerhafte Anreize für Sammelsysteme,um mehr als die gesetzlich vorgegebene Mindestmenge an Batterien zu erfassen. Wir fordern einen verpflichtenden Kostenausgleich,damit die Kosten bei Übererfüllung unter allen Batteriesammelsystemen gleichermaßen aufgeteilt werden. Nur so entsteht ein Wettbewerb um die höchste Sammelmenge.“

Thomas Fischer,DUH-Leiter Kreislaufwirtschaft: „Insbesondere die Sammelquote von nur 27 Prozent für Lithium-Ionen-Akkus ist ein besorgniserregender Zustand,weil gerade dieser Batterietyp sich bei falscher Entsorgung selbst entzünden kann und besonders wertvolle Ressourcen beinhaltet. Trotz der im Koalitionsvertrag angekündigten Verbesserung der Batteriesammlung fehlt im Entwurf des Batterie-EU-Anpassungsgesetzes die Festlegung eines verpflichtenden Pfandes. Wir brauchen endlich ausreichend starke Anreize,Lithium-Ionen-Akkus einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen.“

Für besonders problematisch hält die DUH die Aushebelung EU-rechtlicher Vorgaben zum Öko-Design (Langlebigkeit,Reparaturfähigkeit,Klimaverträglichkeit) für Elektrofahrzeug- und Industriebatterien. Laut EU-Vorgabe sollen Hersteller besonders umweltschädlicher Batterien zukünftig höhere Gebühren zahlen. Allerdings fehlt im deutschen Entwurf des Batterie-EU-Anpassungsgesetzes ein Sanktionsmechanismus,da nur ein Bericht abgegeben werden muss. Geschwächt wird dieser Ansatz zusätzlich dadurch,dass Hersteller nicht mehr verpflichtet werden sollen,sich einem übergreifenden Sammelsystem anzuschließen,welches die Einhaltung von Umweltkriterien durch eine entsprechende Preisgestaltung steuert. So können Hersteller besonders umweltschädlicher Batterien die vorgesehenen höheren Herstellergebühren umgehen,indem sie sich keinem System anschließen und eine individuelle Sammlung durchführen.

PM Deutschen Umwelthilfe e. V.

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