Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 16. Dezember 2024

2024-12-18    HaiPress

Der Vorsitzende begrüßte zur Sitzung die anwesenden Mitglieder des Gemeinderats,Frau Magdalena Pehl vom des Gemeindeverwaltungsverband „Oberes Filstal“ sowie Frau Jana Horlacher-Schulze als Schriftführerin. Zu Tagesordnungspunkt 1 konnte er Forstamtsleiter Thomas Maier und Herrn Revierförster Friz vom Landratsamtes Göppingen begrüßen. Die Presse war vertreten durch Ralf Heisele von der Geislinger Zeitung.

1. Forstbetriebsplan 2025 und Bericht über das laufende Forstwirtschaftsjahr (FWJ)

Das Forstamt des Landratsamtes Göppingen hat den Betriebsplan für 2025 zur Beschlussfassung eingereicht. Gemäß § 51 Abs 2. Landeswaldgesetz ist die Beschlussfassung durch die Gemeinde herbeizuführen.

Das Forstamt stand am Sitzungsabend,vertreten durch den Amtsleiter Thomas Maier und seinem neuen Mitarbeiter Herrn Friz,für Erläuterung des Betriebsplanes und den weiteren Forstthemen zur Verfügung.


Herr Friz betreut die Gemeinde Mühlhausen i.T. bei den forstlichen Themen. Folgende Informationen wurden zum laufenden Forstwirtschaftsjahr (FWJ) und zum kommenden Planjahr ausgetauscht:


FWJ 2024 – aktueller Stand


• Die Holzerntearbeiten für 2024 sind abgeschlossen (330 fm).


• Die Brennholznachfrage konnte abgedeckt werden.


• Es ist ein Überschuss von ca. 6.500 Euro zu erwarten.


FWJ 2025 – Naturalplanung


• Einschlag: 250 fm


• Schwerpunkt: Durch Eschentriebsterben geschädigte Eschen


• Vollzug voraussichtlich im Herbst 2025


FWJ 2025 – Hiebsplanung


Auf dem gemeindlichen Flst. 587,Gewann Dürrenberg und Längleshalde ist ein Hieb geplant. Diesen begrüßte Bürgermeister Bernd Schaefer besonders,da die Sukzession nah an dem angrenzenden Wohngebiet „Warmen“ sehr fortgeschritten ist.


FWJ 2025 – Finanzplanung


Die Finanzplanung des Jahres 2025 sieht Ausgaben in Höhe von 10.731 € sowie Einnahmen in Höhe von 13.690 € vor. Es wird mit einem Überschuss in Höhe von 2.959 € gerechnet.


Holzmarkt im Landkreis Göppingen


Laubholzmarkt


• Inländische Möbel- und Baubranche stark unter Druck,fehlende Signale (Bauförderung) seitens der Bundespolitik


• Erlösrückgang im Laubstammholz bei schlechten (Massen)-Sortimenten,jedoch weiterhin überdurchschnittlich gute Preise,Top-Qualitäten sehr gut bezahlt


Nadelholzmarkt


• Nachfrage seit 2023 durchgängig auf mittlerem Niveau (Baukrise),eine Verschärfung der derzeitigen Lage am Baumarkt in 2025 ist zu erwarten


• Preise unter Druck. Positiv: ZN-Mengen aus Sommermonaten geringer als in Vorjahren,leichte Entlastung der Märkte. Absatzmöglichkeiten u.a. abhängig von Entwicklung der Exportmärkte und des Bauhauptgewerbes im Inland.


Brennholz


• Brennholznachfrage lässt spürbar nach.


• Preisfortschreibung in kommender Saison. Ggf. Verkauf als Industrieholz zu schlechteren Konditionen notwendig.


• Erstmalig Online-Vorbestellung für Privatkunden möglich,Online-Brennholzverkauf über Plattform „Holzfinder“ startet ab 2025


Privatwald im LK Göppingen


In diesem Jahr wurden durch das Forstamt zehn Veranstaltungen für den Privatwald durchgeführt darunter zwei PrivatWald-Tage. Dabei konnten waldbauliche Themen vermittelt und über aktuelle Entwicklungen informiert werden. Das Interesse an den Veranstaltungen war mit über 240 Teilnehmenden hoch und die Resonanz durchweg positiv.


Durch die Veranstaltungen ist das Forstamt auf der Fläche präsent und kann die Privatwaldbesitzenden besser beraten und im Rahmen der Betreuung unterstützen.


Ausblick: Auch im kommenden Jahr wird es einen Veranstaltungskalender mit interessanten Fortbildungen geben. QR-Code scannen und aktuelle Informationen abrufen!


Forstliche Förderung


Aufgrund langer Haushaltsabstimmungen auf Bundesebene wurden die Fördermittel für den Wald dieses Jahr erst sehr spät bereit gestellt. Trotz dessen sind nun Fördermittel bereit gestellt und Anträge können gestellt werden.


In den vergangenen 5 Jahren wurden insgesamt über 720.000€ an Fördermittel ausbezahlt,rund ein Drittel floss dabei in die Wiederbewaldung von Schadflächen.


Veränderungen der Förderrahmenbedingungen auf Bundesebene im Bereich der Wiederbewaldung wurden angestoßen,hin zu einem höheren Anteil an heimischen und klimastabilen Baumarten. Nach wie vor kann die Forstliche Förderung ein gutes Instrument sein um Waldbesitzende beim Waldumbau zu unterstützen. Die Bewältigung der Extremwetterfolgen wird dabei ein Schwerpunkt der Unterstützung sein.


Einstimmig wurde die Natural- und Finanzplanung durch das Gremium beschlossen.

2. Laufzeitsynchronisierung der gemeindlichen Stromverträge mit Laufzeitbindung für ein Jahr

Für den laufenden Betrieb der kommunalen Gebäude und Einrichtungen gibt es,verteilt auf das gesamte Gemeindegebiet,insgesamt 13 Abnahmestellen für elektrischen Strom. Viele der Abnahmestellen dienen der Versorgung unterschiedlicher Bereiche der Straßenbeleuchtung. Aber auch die Abnahmestellen für die kommunalen Gebäude sind hierbei zu erwähnen.


Diese insgesamt 13 Abnahmestellen haben bedingt aus historischer Entwicklung unterschiedliche Vertragslaufzeiten. Zudem sind sie nicht aufeinander abgestimmt und beinhalten zudem voneinander abweichende Regelungen und Inhalte.


Die Verwaltung beabsichtigt,diese 13 Abnahmestellen zu synchronisieren. Das bedeutet,dass alle Verträge zu den Abnahmestellen gebündelt werden können,die Laufzeit einheitlich festgelegt und damit der Verwaltungsaufwand deutlich reduziert werden kann. Das grundsätzliche Vorgehen wurde mit dem AlbWerk bereits abgestimmt und ist dementsprechend auch möglich. Dies erscheint insbesondere auch dahingehend als sinnvoll,da im kommenden Jahr 2025 die bereits ausgeschriebenen PV-Anlagen auf die Dächer der Gemeindehalle und der Feuerwehr installiert werden sollen. Dadurch verringert sich der „Strombezug“ zumindest für die kommunalen Gebäude in der Gosbacher Straße erheblich.


Deshalb wurde vorgeschlagen,die Verträge der Abnahmestellen zu synchronisieren,und die Laufzeit der Verträge neu festzulegen. Es lag ein Angebot des AlbWerks,welches sich preislich an den Laufzeiten jeweils für ein,zwei oder für drei Jahre orientiert.


Die Ratsmitglieder hatten vorausschauend abzuwägen,auf welche Laufzeit sie die Verträge abschließen. Sie entschieden sich einstimmig für die Durchführung des Vertragssynchronisation und mehrheitlich auf eine Laufzeit von 3 Jahren zu einem Arbeitspreis von 9,04 Cent / kWh.

3. Abschluss eines Gasliefervertrags ab 01.01.2025

Zum 31. Dezember 2024 läuft der Gasliefervertrag der Gemeinde Mühlhausen im Täle mit der Energieversorgung Filstal (EVF) für die kommunalen Gebäude aus. In der Sitzung vom 11.12.2023 wurde die letzte Vertragsverlängerung nur für ein Jahr mit o.g. Ablauf beschlossen. Die Gemeindeverwaltung hat zum Zwecke eines Neuabschlusses für einen Gasliefervertrag bei der Energieversorgung Filstal (EVF) ein Angebot angefragt und erhalten. Aufgrund einer sehr hohen Volatilität auf dem Gasmarkt wurde durch die EVF noch ein tagesaktuelles Angebot am Sitzungsabend vorgelegt.


Die Verwaltung hat dann aufgrund des ersten Angebots die voraussichtlichen Kosten hochgerechnet. Zu berücksichtigen war,dass mit der Inbetriebnahme der neuen Heizung für die „Gosbacher Straße 16“ (Schule,Gemeindehalle sowie Rathaus) die komplette Abnahmestelle entfällt. Dadurch wird die Gemeinde etwa 190.000 KWh/a Gas einsparen. Der Gesamtverbrauch wird dann nur noch bei geschätzten 78.000 KWh jährlich liegen.


Der Gasverbrauch in der Bahnhofstraße 35 wird zwar durch die Gemeinde vertraglich organisiert,aber über die Nebenkostenabrechnungen an die Mieter weitergegeben.


Durch vertragliche Regelungen im Konzessionsvertrag zwischen der Gemeinde Mühlhausen im Täle und der Energieversorgung Filstal wurde wieder auf das Netznutzungsentgelt ein 10 %-iger Kommunalrabatt gewährt.


Der Gemeinderat beschloss,den Gasliefervertrag der Gemeinde Mühlhausen im Täle mit der Energieversorgung Filstal (EVF) für die kommunalen Gebäude auf zwei Jahre abzuschließen.

4. Annahme von Spenden

4.1. Annahme von Spenden für die Grundschule – Anschaffung eines Wasserspenders und Bedrucken von T-Shirts


Die Grundschule Mühlhausen im Täle hat sich im August 2024 einen Wasserspender angeschafft. Dieser stellt den Zugang zu frischem,gekühlten und wenn gewünscht mit Kohlensäure versetzten Trinkwasser


für die Kinder,das Lehrerkollegium,den Bediensteten des Rathauses usw. sicher. Für die Installation spendete die Firma Stuckateur Benitsch GmbH 924,89 €.


Im Oktober 2024 spendete die gleiche Firma aus dem Ort 140,00 € für das Bedrucken von T-Shirts mit dem neuen Logo der Grundschule Mühlhausen im Täle.


Spenden in Höhe von über 100 Euro sind jeweils im Einzelfall vom Gemeinderat anzunehmen,was er bei beiden Spenden mit ihrem gebundenen Zweck tat.


4.2. Annahme einer Spende des Basar-Teams für die Betreuung an der Grundschule


Der Basar im September war wieder sehr erfolgreich,so dass der Gemeinde 500 € zweckgebunden für die Betreuung der Grundschule gespendet werden konnte.


Auch diese Spende wurde einstimmig für den vorab genannten Zweck angenommen.


4.3. Annahme einer Spende des AlbWerks


Auch dieses Jahr erhält die Gemeinde Mühlhausen i. T. wieder eine große Spende vom AlbWerk Geislingen in Höhe von 700,- Euro. Spenden mit einer Höhe über 100 € bedürfen eines separaten Gemeinderatsbeschlusses über die Annahme oder Ablehnung. Spenden mit einem Wert unter 100 € können gesammelt und mit einen gemeinsamen Beschluss des Gremiums am Jahresende angenommen


werden. Von der Verwaltung wurde vorgeschlagen,die Spende des AlbWerk für die Anschaffung einer geplanten Beschattung für den Rathausvorplatzes zu verwenden. Andere Vorschläge zur Zweckbindung der Spende wurden von den Gemeinderäten nicht vorgebracht,so dass auch diese Spende einstimmig angenommen wurde und der Rathausvorplatzbeschattung zweckgebunden zu Gute kommt.

5. Bekanntgaben

5.1. Verlängerung des Optionszeitraums zum § 2b UstG Die gesetzliche Grundlage für die Umsatzbesteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts (§ 2b UStG) sieht eine Übergangsfrist


vor,die zuletzt durch das Jahressteuergesetz 2024 bis Ende 2026 verlängert wurde. Die Gemeinde Mühlhausen im Täle kann somit die bisherigen Regelungen anwenden,ohne einen neuen Antrag stellen zu


müssen.


5.2. Ergebnis der Abstimmung über die Vertrauensfrage des Bundeskanzlers – vorgezogene Neuwahl des Bundestages Bundeskanzler Olaf Scholz hat die Vertrauensfrage gem. Artikel 68 Grundgesetz gestellt. Der Bundestag hat hierzu in seiner Sitzung vom 16.12.2024 namentlich abgestimmt. Mehrheitlich (mit 394 Nein-Stimmen) wurde dem Bundeskanzler das Vertrauen entzogen. In der Folge kann das Parlament gemäß den Vorgaben des Grundgesetzes durch den Bundespräsidenten aufgelöst und Neuwahlen angesetzt


werden. Die hieraus erforderlich werdende Neuwahl ist vorgesehen für Sonntag,den 23. Februar 2025.


5.3. Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes „Oberes Filstal“ (GVV) am Mittwoch,18.12.2024


Zu o.g. Termin fand eine Verbandsversammlung des GVV „Oberes Filstal“ statt. Es handelte sich um die konstituierende Sitzung des GVV. Satzungsgemäß waren dabei der Vorsitzende und seine Stellvertreter zu


wählen. Neben Bürgermeister Bernd Schaefer vertraten die Gemeinderäte Heiko Pulvermüller und Tobias Fischer die Gemeinde Mühlhausen i.T.

PM Gemeindeverwaltung Mühlhausen imTäle

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